Die Kosten
Der Inhalt von Architektenleistungen wird in der HOA (Honorarleitlinie für Architekten) definiert. Diese Richtlinie wird von der Standesvertretung, der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, herausgegeben und beschreibt im Wesentlichen den Leistungsumfang der einzelnen Planungs- und Überwachungsschritte. Die frührere Honorarberechnung mit einer Honorarkoppelung an die Höhe der Herstellkosten hat mit Ende 2006 ihre Gültigkeit aufgrund eines EU-Gesetzes verloren. Entsprechend dieser Änderung werden unsere Planungs- und Beratungskosten nach dem geschätzten bzw. entstandenen Aufwand berechnet.
Bei Honorarpauschalierungen orientieren wir unsere Honorare an mehreren Faktoren:
- Nutzfläche/Kubatur/Projektgröße
- Schwierigkeit der Bauaufgabe
- Planungsumfang
- Betreuungsintensität-Projektdauer
Vorentwürfe/Studien werden von uns grundsätzlich pauschaliert. Hier übernehmen wir das Zeitrisiko bei der Ideenfindung. Über die einzelnen Planungs- und Überwachungsleistungen steht Ihnen der von der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten herausgegebene Leistungsinhalt zum Download bereit.
Für unsere Entwurfs- und Planungsleistungen bis zu einer Baubewilligung (behördliche Planung) müssen Sie etwa 3%-4% der in die Bearbeitung fallenden Baukosten (reine Baukosten) veranschlagen. Wir machen Ihnen nach einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch gerne ein projektbezoge-nes Angebot über die für Sie in Frage kommen-den Planungen, Beratungs-, Kontrolltätigkeiten und Interessensvertretung während der Bauausführung (ÖBA).

