Der Architekt/Die Architektin

Um ein(e) Architekt(in) zu werden muss man zuerst ein Studium (technische oder künstlerische Hochschule) absolvieren. Nach dem erfolgreichen Abschluss darf man den Titel DI. (Diplom-Ingenieur) oder Mag.arch. (Magister architekturae) führen.

Der Ausbildungsweg
Das Studium besteht aus einem bautechnisch und -rechtlichen, einem kunsthistorischen und einem gestalterischen Teil. Letzterer umfasst sämtliche entwurfs- und planungsrelevante Faktoren wie humanökologische, soziologische und psychologische Gesichtspunkte, Farb- und Lichtlehre, Akustik, Innenraumgestaltung, Städtebau, etc. Dem Entwurf, also der „Idee“ wird dabei ein besonderer Schwerpunkt eingeräumt.

Ziviltechniker(in)
Zur planenden Tätigkeit ist man erst nach erfolgreicher Ablegung der Ziviltechniker-Prüfung und Vereidigung durch die jeweilige Landesregierung berechtigt. Diese Prüfung kann nach dem Studium und nach mindestens drei Praxisjahren abgelegt werden. Ziviltechniker(innen) sind "technische Anwälte". Ihre Arbeit ist von der Vertretung der Interessen des Bauherrn/Klienten bestimmt.

Mehr über den Architekten und seine Leistungen
Die Kosten
Vertrag/Verpflichtungen

Perspektive Haus Reiter